Dabei sind mögliche Auswirkungen auf die Kurzarbeitsbeihilfe zu beachten. Wird zurückgefordert, wenn der Arbeitsausfall im Zuge der Kurzarbeit im Durchschnitt das bewilligte Ausmaß überschreitet. In der Sozialpartnervereinbarung können Überstunden zugelassen werden. Haben nur einzelne Gruppen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern/Lehrlingen eine Ausfallszeit von mehr als 50 % bzw. 70 % und wird die durchschnittliche Ausfallszeit von allen im Betrieb von Kurzarbeit Betroffenen nicht…